Historischer Beitrag von FM DI Thomas Schmid-Schwaigerlehner & Dr. Wolfgang Galler anlässlich des 145 Jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Pillichsdorf

Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Pillichsdorf im Jahr 1880 bietet uns heute eine gute Gelegenheit, etwas weiter in die Vergangenheit zurück zu blicken. Wie kam es dazu, dass sich ausgerechnet in der Zeit ab 1860 in so zahlreichen Ortschaften Niederösterreichs Freiwillige Feuerwehren formierten?
Im Rahmen der Vorbereitung für einen Vortrag zur diesjährigen Verbandstagung des Arbeitskreises für Hausforschung in Österreich, erhielt ich die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Wolkersdorfer Historiker Dr. Wolfgang Galler, genau in diese Fragestellung einzutauchen. Anlässlich des 145-jährigen Bestehens unserer Feuerwehr möchte ich Ihnen eine sehr knappe Zusammenfassung der Forschungsergebnisse nicht vorenthalten. Um die Entwicklung bis zur Entstehung der Freiwilligen Feuerwehr verstehen zu können, ist es notwendig, einige Jahrhunderte zurück in der Zeit zu blicken:
Die Entwicklung der Feuerschutzbestimmungen in Niederösterreich vom Mittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
Feuer als Lebensgrundlage und Bedrohung im Mittelalter
Im Mittelalter war Feuer ein alltäglicher, lebensnotwendiger Bestandteil des Hauses und zugleich eine wesentliche Gefahrenquelle. Der Herd war nicht nur Mittelpunkt des häuslichen Lebens zum Kochen und Heizen, sondern hatte auch rechtliche Bedeutung: Bei mehrfachen Besitzverhältnissen entschied „wo der Rauch aufstieg“ über den Hauptwohnsitz. Feuer wurde somit nicht nur als technische Notwendigkeit verstanden, sondern als symbolischer Bestandteil des Hauses und der familiären Ordnung.

Die Bauweise der einfachen Häuser erhöhte die Brandgefahr erheblich. Vorherrschend waren Holzbauten, Lehmhäuser und Blockbauten. Dachdeckungen bestanden überwiegend aus Stroh oder Schilf, seltener aus Holzschindeln, während Ziegel aufgrund hoher Kosten lange Ausnahme blieben und nur auf übergeordneten Bauwerken wie Kirchen, Pfarrhöfen oder Adelssitzen zu finden waren. Besonders problematisch waren die Rauchfänge, die häufig aus Holzflechtwerk bestanden und lediglich mit Lehm verstrichen waren. Schon kleine Risse oder Ablösungen führten zu Brandgefahr.

Neben dem Baumaterial war auch die Struktur der Siedlungen für das Brandrisiko entscheidend. Im nordöstlichen Niederösterreich dominierten geschlossene Anger- und Straßendörfer, in denen sich Feuer leicht von Haus zu Haus ausbreiten konnte. Im südwestlichen Waldviertel und Voralpenraum hingegen führten Streusiedlungen zu geringerer Brandübertragung. Auffällig ist, dass frühe Feuervorschriften vor allem in jenen Gebieten überliefert sind, in denen auch die bauliche Dichte hoch war.
Lokale Regeln in Banntaidingen und Weistümern
Die frühesten Feuerschutzbestimmungen für ländliche Orte finden sich in den Banntaidingen des Spätmittelalters. Diese regelten das Leben in den Orten und enthielten bereits mehr oder weniger detaillierte Vorschriften zur Feuerbeschau und zur gegenseitigen Hilfeleistung im Brandfall. Besonders früh für unsere Region ist der Banntaiding von Ulrichskirchen aus der Zeit zwischen 1438 und 1452, der verpflichtende Feuerstättenbeschauen zweimal im Jahr vorsah.

Ziel dieser Beschauen war es, Zustand und Bauweise der Feuerstellen regelmäßig zu prüfen. Richter (bis ins ausgehende Mittelalter oft Amtmänner genannt), Geschworene oder andere von der Obrigkeit bestimmte Personen kontrollierten die Kamine, untersagten gefährliche oder baufällige Konstruktionen und ordneten im Bedarfsfall sogar den sofortigen Abbruch mangelhafter Feuerstellen an. Ab dem 16. Jahrhundert kamen vereinzelt bereits Rauchfangkehrer als Begleiter hinzu, jedoch noch nicht als eigenständige Kontrollorgane.
Die Häufigkeit dieser Kontrollen war sehr unterschiedlich. Während in manchen Orten eine Beschau pro Jahr vorgesehen waren, wurden andernorts Feuerstätten bis zu zweimal monatlich überprüft. Parallel dazu bestand die Pflicht zur regelmäßigen Reinigung der Kamine, teils durch den Hausbesitzer, teils durch den Rauchfangkehrer.
Neben präventiven Maßnahmen regelten die Banntaidinge auch das Verhalten im Brandfall. Grundsätzlich war jeder Bewohner verpflichtet, bei Feueralarm unverzüglich Hilfe zu leisten und sofort Alarm zu schlagen. Das gebräuchlichste Alarmsignal war über viele Jahrhunderte lang das sogenannte „Beschreien“ eines Brandes. Eigens errichtete Feuerglocken als vorgeschriebene Signaleinrichtung werden nur selten in den Banntaidingen erwähnt und beschränken sich fast ausschließlich auf das östliche Weinviertel/ Marchfeld, so z.B. in Prottes die sogenannte Sturmglocke, die bei heranziehenden Unwettern oder bei Bränden geläutet wurde. Eine öfter in den Regularien verzeichnete Strafandrohung ist jene gegen das „Nicht-Beschreien“ des Feuers. Also den Versuch einen im Haus ausgebrochenen Brand selbst bzw. gemeinsam mit dem Hausgesinde zu löschen, ohne andere zu warnen, bevor dieser von außen erkennbar war. Ebenfalls unter Bestrafung standen unterlassene Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und noch weit strenger Diebstahl und Plünderung fremder Habseligkeiten während eines Brandes.
Die großen Brände des 16. Jh. in Pillichsdorf, die auch die ältesten Schadfeuer im Ort sind, über die es Nachrichten gibt, zeigen, wie sehr die Bestimmungen, die sich in Banntaidingen finden, ihre Berechtigung hatten. 1540 kam es zu einem Brand, der durch Unvorsichtigkeit verursacht wurde und neben vielen Häusern im Ort auch Kirche und Pfarrhof schwer in Mitleidenschaft zog. Dechant Elias Reisch schrieb einige Jahrzehnte später dazu:
„Ein junges Mensch bey 10 iar,
Bracht mich alhie in Feuresgfar,
Die Brunst den Pfarrhof ganz verzert“
Als die Schäden an der Kirche gerade erst beseitigt waren, schlug ca. 15 Jahre später der Blitz ein und das folgende Feuer zerstörte den Dachstuhl und die Glocken der Kirche. 1585 war es wiederum der Brand eines Gehöftes, der nicht rechtzeitig gelöscht werden konnte, da viele mit der Rettung ihres Hab und Gutes beschäftigt waren, anstatt dem, mutmaßlich aus vielen Beispielen von solchen Ordnungen des 16. Jh. für alle Ortsbewohner verpflichtenden Löscheinsatz beizuwohnen. Wieder ist es Dechant Reisch, der über die Ereignisse dichtete. Diesmal aber nicht aus der Rückschau, sondern als Beteiligter, brach er sich doch beide Füße, als er selbst beim Versuch Güter zu retten über einen brennenden Balken stolperte:
„Vil Pein und qual an meinen Fiessen,
Die mir durch Fuer abbrochen waren,
Thatt ich dennoch khain Vleiß nit sparen,
Damit die Pfarr zu kirch und haußGebessert
wurdt und gseybert auß.“
Landesfürstliche Feuerordnungen und technischer Fortschritt
In der frühen Neuzeit verschärften sich die Vorschriften. Brandstiftung galt schon im Mittelalter als schweres Verbrechen und wurde vielfach mit dem Tod durch Verbrennen geahndet. Zugleich entstand ein Klima der Kontrolle: Fremde mussten gemeldet werden, Kinder wurden ausdrücklich vom „Zündeln“ abgehalten, und offenes Licht in Ställen, Stadeln oder auf Dachböden wurde verboten.
Landesfürstliche Mandate verstärkten diesen Trend. Ein Mandat Kaiser Ferdinands III. von 1657 verbot ausdrücklich das Rauchen, Schießen innerhalb der Ortschaften und unvorsichtige Feuerführung. Feuer wurde nicht mehr als bloßes Unglück betrachtet, sondern als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Parallel entwickelten sich technische Fortschritte. Um 1655 konstruierte Johannes Hautsch in Nürnberg die erste fahrbare Feuerspritze – eine riesige Kastenpumpe auf Kufen, die von Pferden gezogen wurde und erstmals erlaubte größere Wassermengen aus sicherer Entfernung einzusetzen. Um 1670 wurde der Lederschlauch eingeführt, der das Löschen revolutionierte, indem Wasser gezielt bis zum Brandherd geführt werden konnte. In Wien fand diese Innovation rasch Verbreitung, am Land blieb jedoch der (Leder-)Eimer das wichtigste Löschmittel.

Die Feuerordnung Kaiser Josephs II. von 1782
Einen entscheidenden Meilenstein der Entwicklung des Feuerschutzes in Niederösterreich markiert die Feuerordnung Kaiser Josephs II. vom 7. September 1782. Erstmals wurde ein einheitliches Regelwerk für ganz Niederösterreich erlassen, getrennt nach Vorschriften für Landstädte und Märkte sowie für das offene Land.
Diese Ordnung reformierte den Brandschutz grundlegend. Sie strukturierte ihn systematisch in die Bereiche Vorbeugung, Brandmeldung, Brandbekämpfung und Nachsorge. Neubauten unterlagen nun der behördlichen Kontrolle. Rauchfänge mussten aus Ziegeln errichtet werden, Feuerstätten am Dachboden wurden verboten, und Küchen durften keine Holzböden mehr aufweisen. Wohn- und Wirtschaftsgebäude sollten räumlich getrennt errichtet werden, ebenso wurde ein Mindestabstand zwischen Häusern vorgeschrieben. Das Auspflanzen von Laubbäumen vor und zwischen den Häusern wurde empfohlen, um die Brandverbreitung durch Funkenflug zu verhindern, in dem die Funken durch das Laubwerk abgefangen werden sollten.
Wenn die geforderte feuerfeste Bauweise – überwiegend wohl aus wirtschaftlichen Gründen – nicht möglich war, mussten Materialien brandbeständig behandelt werden, etwa durch eine Salz-Alaun-Beize zur Imprägnierung von Dachdeckmaterialien. Zudem wurde nun jeder Hausbesitzer verpflichtet Löschgeräte bereitzuhalten: Feuereimer, Leitern, Einreißhaken und Handfeuerspritzen. Die genaue Aufteilung dieser Requisiten sollte durch die lokalen Dominien erfolgen.
Die Obrigkeit wurde angewiesen, regelmäßig Feuerbeschauen durchzuführen und Feuerkommissäre zu ernennen. Rauchfangkehrer erhielten erstmals eine verbindliche Rolle im System der Brandverhütung.
Doch bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten musste festgestellt werden, dass große Teile der Bevölkerung die Vorschriften ignorierten. Die Maßnahmen scheiterten weniger an der Normsetzung als an der mangelnden Durchsetzung.




Circularien im frühen 19. Jahrhundert: Mahnen und wiederholen
Im 19. Jahrhundert zeigte sich, dass der Brandschutz trotz guter Vorschriften nur unzureichend funktionierte. Vom Kreisamt Korneuburg, zu dem auch Pillichsdorf gehörte, wurde eine Vielzahl von Circularien erlassen, die immer wieder auf Missstände hinwiesen, was 1848 in der Mitteilung gipfelte, dass die Dominien die vorgeschriebenen Normen „nur theilweise oder gar nicht beachten.“
Bereits 1824 wurde die „k.k. privilegirte Brandschaden-Versicherungs-Anstalt“ gegründet und damit die erste staatlich geförderte Brandschaden-Versicherung. Diese sollte im Vergleich mit den bisher bestehenden, privaten „Feuerassecuranzen“ keine kapitalistischen oder spekulationsgetriebenen Zwecke verfolgen. Ziel war vielmehr nicht nur wirtschaftlicher Schutz, sondern auch die Förderung eines allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.

Von der Versicherung zur Feuerwehr
Mit der Einführung der Feuerversicherung veränderte sich der Zugang zur Brandgefahr grundlegend. Brände galten nun nicht nur als individuelles Schicksal, sondern als kalkulierbares Risiko. Daraus ergab sich ein wirtschaftliches Interesse an wirksamer Brandbekämpfung: Versicherungen erkannten, dass sie durch eine effektivere Brandbekämpfung weniger Schadenssummen zu leisten hatten. Daher unterstützten sie zunehmend den Ankauf moderner Löschgeräte.
Gleichzeitig zeigte sich, dass ohne geübte Mannschaften selbst die beste Ausrüstung wirkungslos blieb. Die Feuerordnungen regelten zwar, wer erscheinen musste – doch Organisation, Ausbildung, Disziplin und Einsatzkoordination fehlten.
Genau hier setzte die Entwicklung des Feuerwehrwesens an.
Das Entstehen der Freiwilligen Feuerwehren
Jahrhundertelang beruhte die Brandbekämpfung in Niederösterreich auf der allgemeinen Pflicht zur Hilfeleistung. Erst ab den frühen 1860er-Jahren entstanden freiwillige Feuerwehren im modernen Sinn. Die Vorbilder dazu kamen aus Deutschland. Dort hatten sich seit den 1840er-Jahren militärisch organisierte Feuerwehrkörper entwickelt, insbesondere im Umfeld der Turnbewegung.
Die Turner galten als ideal geeignet: körperlich geübt, diszipliniert und gemeinschaftlich organisiert. In Niederösterreich wirkten deutsche Systeme unmittelbar ein. Die niederösterreichischen Turnerfeuerwehren waren somit organisatorisch an die Leipziger und Augsburger Modelle angelehnt.
Die ersten freiwilligen Feuerwehren entstanden in Krems (1861) und Wiener Neustadt (1862). Führende Persönlichkeiten aus dem Bürgertum – Juristen, Industrielle und Ärzte – trieben den Aufbau voran. Feuerwehr wurde nicht nur als technische Notwendigkeit verstanden, sondern vor allem im Licht der politischen Veränderungen nach dem Revolutionsjahr 1848 als bürgerliche Pflicht und Zeichen des Fortschritts.
Die Turnerfeuerwehren bildeten das Fundament der späteren Organisation. Ausbildung, Uniformen, Ränge und Kommandos folgten militärischen Vorbildern. Feuerwehrmänner wurden geschult, nicht nur im Löschen, sondern auch im Retten und Absichern.
Schlussbetrachtung und Bezug zu Pillichsdorf
Damit vollzog sich über Jahrhunderte ein tiefgreifender Wandel:
Aus der nachbarschaftlichen Selbsthilfe des Mittelalters wurde ein staatlich reglementierter Brandschutz, aus der Pflichthilfe eine freiwillige Organisation, aus dem Einzelrisiko eine versicherte Gefahr.
Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Pillichsdorf im Jahr 1880 auf Initiative des Gemeinderates steht exemplarisch für diesen Wandel. Sie markiert den Übergang vom obrigkeitlich verordneten Brandschutz zur örtlich organisierten Selbstverwaltung in Sicherheitsfragen.
Pillichsdorf trat damit in eine neue Epoche ein: Feuerwehr bedeutete nun nicht nur Löschen, sondern Vorsorge, Ausbildung, Kameradschaft und Gemeinwohl. Der Gemeinderat übernahm Verantwortung für Sicherheit – nicht als Befehl, sondern als bewusste Entscheidung.
Die Freiwillige Feuerwehr war somit keine spontane Erfindung, sondern das Ergebnis jahrhundertelanger Entwicklung: von Banntaidingen über Feuerordnungen, von Feuerversicherung zu Disziplin, von Angst zu Organisation.
FM DI Thomas Schmid-Schwaigerlehner & Dr. Wolfgang Galler

